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Werbetafel am Schlossberg in Raabs an der Thaya

NUTZUNGSVEREINBARUNG

zwischen

Stadtgemeinde Raabs an der Thaya Hauptstraße 25, 3820 Raabs an der Thaya (im Folgenden „Vermieterin“)

und

(im Folgenden „Mieter“)

wird folgende Vereinbarung getroffen:

1. Gegenstand der Vereinbarung

Die Stadtgemeinde Raabs an der Thaya stellt dem Mieter die Werbetafel am Schlossberg in Raabs an der Thaya zur temporären Nutzung für Werbezwecke zur Verfügung.

Die Werbetafel dient der Bewerbung von:

• Vereinsveranstaltungen,
• gemeinnützigen Aktivitäten,
• sowie - bei entsprechender Buchung - auch kommerziellen Inhalten.

2. Nutzungsdauer

Die Vermietung erfolgt wochenweise, jeweils von Montag bis Sonntag.
Pro gebuchter Woche besteht ein Anspruch auf eine Mindestpräsenz von fünf Tagen innerhalb dieser Woche.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb der Woche besteht nicht, sofern die Mindestdauer eingehalten wird.

3. Nutzungsentgelt

Das Nutzungsentgelt beträgt:

€ 25,- pro Woche
Nutzungsentgelt
A
€ 50,- pro Woche
B

Die tatsächliche Einstufung als gemeinnützig oder kommerziell erfolgt durch die Stadtgemeinde Raabs an der Thaya.

4. Anmeldung der Werbeschaltung

Die gewünschte Werbeschaltung ist verbindlich und mindestens zwei Wochen vorab hier bekannt zu geben:

gewünschte Kalenderwoche
Auswahl der Werbeschaltung
Transparent oder Buchstabentafel
A
maximale Größe von 2,5 x 1 m Die Montage sowie Demontage ist im Rahmen des gebuchten Zeitraums selbst durchzuführen.
B
Im Anschluss wird die konkrete Werbeeinschaltung angeführt.
Kontaktperson
Telefonnummer für Rückfragen
E-Mail für die Zusendung der Nutzungsvereinbarung

5. Inhalte der Werbeschaltung

Die Stadtgemeinde behält sich das Recht vor,

• Inhalte anzupassen, • Inhalte abzulehnen, wenn diese nicht dem vereinbarten Rahmen entsprechen, • oder alternative Textvorschläge einzufordern.

Ein Anspruch auf die Veröffentlichung eines bestimmten Textes besteht nicht.
Dies ist dann gültig, wenn es sich um eine Werbeschaltung auf der Buchstabentafel handelt.
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In Einzelfällen können auch bis zu 15 Buchstaben inkl. Leerzeichen möglich sein - je nachdem, wie viel Platz die gewählten Buchstaben tatsächlich brauchen (z. B. bei vielen schmalen Buchstaben wie „i“)
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6. Abrechnung

Die Rechnungstellung erfolgt im Nachgang der Werbeschaltung und das Entgelt ist nach Erhalt der Rechnung fristgerecht zu begleichen.

7. Hinweis zur Terminreservierung

Die Übermittlung des Onlineformulars gilt als Anfrage zur Terminreservierung.
Eine verbindliche Zusage für den gewünschten Zeitraum erfolgt erst nach Bestätigung durch die Stadtgemeinde Raabs an der Thaya.

Ich nehme die Datenschutzerklärung der Stadtgemeinde Raabs an der Thaya zur Kenntnis und erkläre mich damit einverstanden, dass meine im Formular angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage sowie zur Abwicklung der Werbeschaltung verarbeitet werden.

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Unterschrift

Unterschrift (sollte es nicht direkt funktionieren bitte die Seite neu laden)

Ihre Anfrage wird nach dem Absenden am Gemeindeamt bearbeitet.

Zuständiger Sachbearbeiter ist Herr Markus Schuhmacher, der sich bei Rückfragen oder zur Terminbestätigung bei Ihnen meldet.

Sie erreichen ihn gerne direkt unter Tel. 02846 365-20.